Nutzungsbedingungen Hundeplatz Nauen
Stand: 01.07.2024
Bedingungen für die Nutzung
1. Die Nutzung ist erst nach vorheriger Buchung und Zahlung des Mietpreises möglich.
2. Für Verletzungen oder sonstige Schäden am Hund, die während der Geländenutzung auftreten, muss der Hundehalter selbst aufkommen.
3. Die Nutzung des Platzes ist nur mit einer gültige Hunde- und Halterhaftpflichtversicherung erlaubt.
4. Auf dem Hundeplatz ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen, für den Hund schmerzhaften Hilfsmitteln verboten.
5. Angeleitetes Training von Dritten (Hundetrainer) ist im privaten Bereich nicht gestattet.
6. Trainer müssen über eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.8f TSchG verfügen.(gewerblich)
7. Es dürfen ausschließlich die eigenen, im Haushalt lebenden Hunde mit auf das Gelände genommen werden.
8. Bei Verstoß gegen die AGB behalten wir uns vor, die Nutzung des Platzes zu untersagen.
9. Hunde, die das Trainingsgelände betreten, müssen frei von Parasiten (Flöhe, Würmer) und ansteckenden Krankheiten (z.B. Zwingerhusten) sein.
10.Es besteht die Möglichkeit Wertkarten, ABOs und Tickets zu kaufen.
Allgemeine Platzregeln
A. Das Betreten und Benutzen des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
B. Geräte und Gegenstände, die sich auf dem Grundstück befinden, sind pfleglich zu behandeln und sollten nach dem Aufenthalt wieder an den ursprünglichen Platz gestellt werden.
C. Das Markieren von Geräten und Trainingsmaterialien durch die Hunde ist zu unterbinden.
D. Verursachte Schäden auf dem Gelände, von Personen oder Hunden, sind unverzüglich zu melden.
E. Die verursachten Personen- oder Sachschäden während des Aufenthalts sind vom Mieter zu übernehmen.
F. Der Hund darf nicht unbeaufsichtigt/alleine auf dem Gelände gelassen werden.
G. Verunreinigungen und Hinterlassenschaften des eigenen Hundes sind zu entfernen. Der Hundekot muss eingesammelt und über die bereitgestellte Mülltonne entsorgt werden.
H. Das Buddeln auf dem Trainingsgelände ist strengstens untersagt.
I. Das Betreten und Verlassen des Platzes gehört zur Mietzeit. Die Miete startet zur vollen Stunde. Nachfolgenden Mietern ist eine pünktliche Nutzung zu ermöglichen.
J. Beim Betreten und Verlassen des Geländes den Hund über die Leine absichern und Kontakt zu den Hunden der nachfolgenden Mieter vermeiden.
K. Türen und Tore müssen nach Verlassen des Platzes wieder verschlossen werden und den Schlüssel in das entsprechende Fach zurück gelegt werden.